Gästeregistrierung auf Mallorca: Was RD 933/2021 für Vermieter bedeutet
Seit der Verordnung RD 933/2021 müssen Vermieter deutlich mehr Gästedaten erfassen und an das Innenministerium melden. Dieser Überblick zeigt, welche Angaben nötig sind und wie der Online Check-in den Aufwand senkt.
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Warum die Meldung Pflicht ist
Wer auf Mallorca Ferienunterkünfte vermietet, muss die Daten aller Reisenden erfassen und elektronisch an das spanische Innenministerium übermitteln. Die Verordnung RD 933/2021 hat den Umfang dieser Angaben deutlich erweitert.
Welche Daten benötigt werden
- Vollständiger Name, Ausweisart und Ausweisnummer
- Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Geschlecht
- Wohnadresse inklusive Postleitzahl und Ort
- An- und Abreisedatum jeder einzelnen Person
- Kontaktdaten der buchenden Person
Der häufigste Fehler
Viele Vermieter erfassen nur den Hauptbucher. Gemeldet werden müssen jedoch alle Reisenden, auch mitreisende Kinder. Fehlt eine Person, gilt die Meldung als unvollständig.
Wie ein Online Check-in hilft
Ein digitaler Check-in verschickt einen persönlichen Link an die Gäste. Sie fotografieren Vorder- und Rückseite ihres Ausweises, die Daten werden automatisch ausgelesen und vor dem Absenden geprüft. Das reduziert Rückfragen am Anreisetag und sorgt für vollständige Meldungen.
Praxis-Checkliste
- Link direkt nach der Buchungsbestätigung versenden
- Erinnerung 48 Stunden vor Anreise
- Vollständigkeit vor Anreise prüfen
- Bestätigungscode der Meldung dokumentieren
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